Bitcoin-Crash: Kommt jetzt der Krypto-Winter?
Qualifizieren die Kryptowährungen steuerlich als Geschäftsvermögen, gilt für sie das Buchwertprinzip. Kursschwankungen sind in diesem Fall nach handelsrechtlichen Grundsätzen in der Buchhaltung zu erfassen. Handelt es sich um gewerbsmässigen Handel mit Kryptowährungen, so sind die Gewinne steuerbar und die Verluste steuerlich abzugsfähig. Juli 2012 betreffend gewerbsmässigem Wertschriftenhandel genannten Kriterien sind sinngemäss heranzuziehen. Bei Kryptowährungen besteht […]
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